Wenn das kein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung ist: Kurz nachdem der Senat der Wirtschaft der neuen Regierung das gemeinsam mit der OVV erarbeitete Plädoyer zur Anpassung der Pfand-Verordnung für Automatenbetreiber übermittelt hat, bewegt sich etwas.
So zitiert zB die Kleine Zeitung Monika Fiala von der EWP: „So wie wir das interpretieren, ist im Regierungsplan eine Ausnahmeregelung für die Rücknahmepflicht für kleinstflächige Unternehmen vorgesehen.“
Klarheit wird letztendlich natürlich erst die geänderte Verordnung bringen. Es freut uns aber sehr, dass wir gemeinsam mit dem Senat der Wirtschaft ein Umdenken anstoßen konnten und arbeiten auch weiterhin daran, eine gute Lösung im Sinne der Branche zu erwirken.