ovv - die österreichische Verkaufsautomaten Vereinigung
ovv logo
ovv mobile menu

Allergenkennzeichnung

20. Oktober 2014

Neue Regelung seit 13. Dezember 2014 verpflichtend

Sticker gemäß Codex-Empfehlung entworfen

Mit 13. Dezember 2014 tritt in der EU die neue Regelung zu Allergenkennzeichnung für Lebensmittel in Kraft. Diese Regelung gilt sowohl für vorverpackte als auch für unverpackte (auch „offene Waren“ genannte) Lebensmittel.

Im Vending dreht es sich bei offenen Waren in erster Linie um Heißgetränke. In der Praxis bedeutet das, dass sämtliche Zutaten und Füllprodukte, die zur Herstellung von Heißgetränken benötigt werden (z.B. Kaffee, Milchpulver, Kaffeeweißer, Kakao, Suppen, etc.), so sie Allergene enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden müssen.

Die OVV war an den Diskussionen mit dem Gesundheitsministerium und der AGES beteiligt und es ist uns gelungen, eine praktikable Lösung für die Vending-Branche zu erwirken.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Thema erhalten möchte, dann kontaktieren Sie uns unter vending@ovv.at.